Brigitte Kolb


Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht





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Ohne Zweifel muß der Anwalt die Gesetze, deren Auslegung und die hierzu ergangene Rechtsprechung kennen. Wichtig ist aber auch der Zeitpunkt anwaltlichen Agierens. In Zivilsachen sollte sich deshalb der Mandant vor Abschluß eines Vertrags anwaltlich beraten lassen, in Strafsachen sollte der Anwalt erst nach Akteneinsicht entscheiden, ob eine Aussage ratsam ist.





Tätigkeits-
schwerpunkte
Im Strafrecht:

Jugendstrafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht (Drogen)
Arztstrafrecht
Kapitalstrafrecht (Tötungsdelikte)
Körperverletzungsdelikte
Sexualstrafrecht
Betrugsdelikte
Nebenklagevertretungen (sog. Opferschutz)

Im Zivilrecht:

Familienrecht (Scheidung, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Unterhaltsrecht, Güterrecht)
Internationales Privatrecht
Vertragsrecht (zB auch Werkvertrag, freier Mitarbeiter, Filmschaffende)
Grundstücksrecht

Fremdsprachen: Englisch und Französisch

Ich bin Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
sowie des Deutschen Anwaltsvereins und der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV.
Zugelassen beim ICC (Interntaionaler Strafgerichtshof ) The Hague




Kontakt
RA Brigitte Kolb
Apostel-Paulus-Str. 35
10823 Berlin
Tel. 0 30-2 18 50 51; Fax. 030 218 93 41
e-mail: office@brigittekolb.de



Gebühren
Anwaltstätigkeit wird, soweit nicht anders vereinbart, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Danach bemessen sich die Gebühren des Anwalts nach der Höhe des Streitwerts. Die Erstberatungsgebühr für Verbraucher ist auf 190 Euro begrenzt. Unabhängig hiervon kann ein Pauschal-oder Stundenhonorar vereinbart werden. Wird in einem Strafverfahren ein über den gesetzlichen Gebühren liegendes Honorar vereinbart, so ist im Falle eines Freispruchs die Justizkasse nur zur Erstattung der gesetzlichen Gebühren verpflichtet.




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